Inhalt

Frauenbüros in den Kommunen

Volltext

Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Sie

  • sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
  • entwickeln frauenpolitische Konzepte
  • sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
  • nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
  • sind "Trägerinnen öffentlicher Belange" und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
  • stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
  • initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
  • sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung

Hinweise (Besonderheiten)

Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen  Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.

Umfassende Informationen zum Thema »Chancengleichheit und Gender Mainstreaming« finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 3.1 - Soziales, Sport, Kultur und Ehrenamt

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim