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Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Rechtsgrundlage

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Formloser Antrag
    • Vereinsregisterauszug
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Sachkundenachweis
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Veterinäramt