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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Volltext

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
  • Krankenwagen

 Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der für  Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • gutes Sehvermögen
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
  • keine Straffälligkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
  • Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
  • Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
  • Sehtestbescheinigung
  • wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
    • Belastbarkeit
    • Orientierungsleistung
    • Konzentrationsleistung
    • Aufmerksamkeitsleistung
    • Reaktionsfähigkeit

Kosten



  • Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: 5,10 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde