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Melderegisterauskunft Erteilung

Volltext

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft


Spezielle Hinweise für Nauheim:

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie Ihrer Anfrage einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit genauer Anschrift beilegen.

Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich nicht möglich!

Internetportal für den Abruf von Melderegisterdaten

Es ist ab sofort für berechtigte Anwender möglich, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

Kosten

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung



Spezielle Hinweise für Nauheim:

Als Zahlungsarten werden Verrechnungsscheck, Postüberweisung oder vorgedruckter Überweisungsauftrag im Rahmen der Abbuchung anerkannt. Außerdem ist der Anfrage ein fankierter Rückumschlag beizulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Hinweise (Besonderheiten)

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Nauheim:

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt