Grundsteuerreform 2025
Im Rahmen der Grundsteuerreform sind die Hebesätze der Kommunen mit Wirkung zum 01.01.2025 anzupassen. Die Anpassungen der Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 führen zu aufkommensneutralen Erträgen der Gemeinde Nauheim und resultieren aus den neuen Messbeträgen der einzelnen Grundstücke. Das bedeutet, es werden mit den neuen Hebesätzen im Jahr 2025 in der Summe nicht mehr Erträge erzielt als im Jahr 2024.
Der Gemeinde Nauheim liegen die neuen Hebesatzempfehlungen des Landes Hessen zur Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 vor.
Diese sind wie folgt:
Grundsteuer A: Erhöhung von derzeit 600 v.H. auf 649 v.H.
Grundsteuer B: Reduzierung von derzeit 960 v.H. auf 949 v.H.
Die Grundsteuerbeträge im Konkreten werden per Grundsteuerbescheid bekannt gegeben. Es wird gebeten, bis dahin von Rückfragen abzusehen.