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Pressemitteilung der Gemeinde Nauheim / Glasfaserausbau

Klarstellung im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau in Nauheim

Nauheim, 09. April 2025

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Ausgangssituation

Eine Mitteilung der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN) an Ihre Nauheimer Kundinnen und Kunden zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Nauheim hat jüngst zu einer Vielzahl an Irritationen geführt. Daher ist es uns als Gemeinde Nauheim wichtig, die Mitteilung der DGN öffentlich und zeitnah wie folgt richtig zu stellen:

Von unserer Seite wurde kein allgemeiner Baustopp erlassen. Vielmehr erfolgte durch uns am 14. März 2024 eine rechtmäßige Verfügung nach dem sog. Verwaltungsverfahrensgesetz (hier: § 44 Abs. 1 und 3 VwVfG). Unsere Verfügung hatte zur Folge, dass die von uns zuvor gegenüber der DGN erteilte Zustimmung zur Sondernutzung des öffentlichen Raums widerrufen wurde.

Mängel bei Bautätigkeiten

Diese Verfügung wurde zwingend notwendig, nachdem von uns bei mehreren Bautätigkeiten im öffentlichen Raum erhebliche Mängel festgestellt wurden: Unter anderem waren Baugruben nicht ordnungsgemäß gesichert, technische Vorgaben wurden nicht eingehalten und die erforderliche vorherige Abstimmung mit privaten Grundstückseigentümern blieb teilweise vor Umsetzung der Erdarbeiten auf deren Grundstücken aus.

Die Folge: Unsere Anordnung zur unverzüglichen Schließung aller Baugruben im öffentlichen Raum zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Infrastruktur im Interesse aller Nauheimer.

Als Gemeinde betonen wir ausdrücklich: Bei unserem Vorgehen handelt sich nicht um eine Ablehnung des Glasfaserausbaus in Nauheim. Vielmehr war und bleibt uns wichtig, dass bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen durch die DGN (bzw. deren Vertragspartner) konsequent erfüllt werden.

Rechtliche Prüfung und weitere Schritte

Die Gemeinde Nauheim steht in einem engen Austausch mit ihren Fachjuristen sowie übergeordneten Stellen. Dabei stehen zentrale Aspekte wie die Absicherung gegenüber langfristigen Infrastrukturkosten, die rechtliche Zulässigkeit der sog. „mindertiefen Verlegung“ von Glasfaserleitungen, sowie Dokumentationspflichten und Sicherheitsleistungen für uns im Mittelpunkt.

Ein von uns beauftragtes rechtliches Gutachten liegt uns vor und wird ausgewertet. Unser Ziel ist unverändert, eine einvernehmliche und rechtssichere Grundlage für die Fortsetzung des Projekts zu schaffen.

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

Die Gemeinde Nauheim steht uneingeschränkt zum Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus. Sie wird jedoch weiterhin mit Nachdruck sicherstellen, dass die Umsetzung nicht nur rechtlich korrekt und technisch einwandfrei erfolgt, sondern stets im Sinne nicht nur der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Nauheimer Bürgerinnen und Bürger.

Sobald die Voraussetzungen für die Fortführung der Arbeiten vorliegen, werden wir die notwendigen Genehmigungen umgehend erteilen und auch die Nauheimer Bürgerinnen und Bürger informieren

„Als Bürgermeister der Gemeinde Nauheim“, so Marc Friedrich, „bedanke ich mich für das Verständnis der Nauheimerinnen und Nauheimer, dass der nachhaltige Schutz unserer öffentlichen Infrastruktur für uns als Gemeindeverwaltung oberste Priorität hat – auch wenn dies leider zu den – nicht von uns zu verantwortenden – zeitlichen Verzögerungen führt. Wir haben die Deutsche GigaNetz nunmehr am 08. April 2025 dazu aufgefordert, uns die notwendigen Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um die ausstehende Umsetzung zu genehmigen. Ich danke allen Beteiligten im Nauheimer Rathaus für die bisherige gute Teamarbeit unter Führung der zuständigen Fachbereichsleiterin Frau Demir.“

Für evtl. Rückfragen, die im konkreten Zusammenhang mit dem hier geschilderten Sachverhalt stehen, können Sie sich gerne an die Gemeinde Nauheim unter Info@Nauheim.de wenden.