Fälligkeit von Steuern und Abgaben für das 2. Quartal 2025
Es wird darauf hingewiesen, dass die Quartalsbeträge zum 15.05.2025 für Steuern und Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer) fällig sind.
Die Gemeindekasse Nauheim wird bei gültig vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat fällige Beträge vom Konto des Steuerpflichtigen einziehen. Bei Nichtvorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats werden die Steuerpflichtigen gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeinde Nauheim zu überweisen. Bei Nichtbeachtung des Fälligkeitstermins sind wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften gehalten, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Nauheim, den 05.05.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Nauheim
gez.
Marc Friedrich
Bürgermeister