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Neu Biomüll-Regelungen ab Mai 2025

Am 01.05.2025 ist die neue Bioabfallverordnung in Kraft getreten. Diese regelt, dass nur noch 3 % Störstoffe (z.B. Plastik und Metall) gewichtstechnisch im Bioabfall enthalten sein dürfen. Der Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger informiert, wieso Mülltrennung vor allem im Bioabfall wichtig ist:

"Verunreinigungen im Bioabfall, z. B. mit Metallen und Kunststoffen, erschweren allerdings den Recyclingprozess und mindern die Qualität des produzierten Komposts. Auch Kunststoffe aus biologisch abbaubarem Material können grundsätzlich nicht als Bioabfall entsorgt werden, da die Verweilzeit in der Kompostierung zu kurz für die Verrottung dieser Stoffe ist . Nicht zuletzt ist die Verunreinigung von Bioabfall auch teuer: Die Entsorgung von einer Tonne (1.000 kg) „sauberem“ Bioabfall wird dem AWV mit 85 Euro in Rechnung gestellt. Ist der Bioabfall dagegen verunreinigt, kostet dies den Verband – und damit in letzter Konsequenz alle Gebührenzahler – 178 Euro je Gewichtstonne! Wir alle sollten deshalb ein Interesse daran haben, dass in der braunen Tonne tatsächlich nur Bioabfälle landen."

Leider ist jedoch festzustellen, dass Bioabfall oftmals verunreinigt ist, weshalb schärfere Kontrollen leider unabdingbar sind. Durch einen am Müllfahrzeug eingebauten Detektor wird schon seit dem 01. Januar 2020 erkannt, wenn Fremdstoffe in der Biotonne sind."

Die gesamte Pressemitteilung der AWV finden Sie hier:https://www.awv-gg.de/news/bioabfall-sauber-trennen1/