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Postalische Zustellung des Nauheimer Gemeindespiegels

Liebe Nauheimerinnen und Nauheimer,

Sie erhalten neu von Januar das Mittelungsblatt „Nauheimer Gemeindespiegel“ mit Amtlichen Bekanntmachungen postalisch frei Haus in Ihrem Briefkasten. Jeweils wöchentlich am Freitag wird Ihnen erstmalig am 09.01.2026 der „Nauheimer Gemeindespiegel“ zugestellt.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schreibt vor, dass auf Amtliche Bekanntmachungen in hinreichender Form und wöchentlicher Erscheinungsweise aufmerksam gemacht wird. Neben einer Information auf der Homepage www.nauheim.de erfolgt dies im „Nauheimer Gemeindespiegel“. Die Gemeinde Nauheim stellt so sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger über das kommunale Leben informiert sind.

Das Mitteilungsblatt enthält einen amtlichen und einen nichtamtlichen, redaktionellen Bereich. Im nichtamtlichen Teil können Vereine, Institutionen und Gruppen ihre Termine und Veranstaltungen veröffentlichen. Ein Hinweis zum Vorgehen ist im „Nauheimer Gemeindespiegel“ beschrieben. Daher die herzliche Einladung an alle Engagierten, sich hier einzubringen.

Die Zustellung erfolgt automatisch an alle Haushalte Nauheims. Haushalte mit Hinweisen am Briefkasten wie „Keine (kostenlose) Werbung oder Zeitungen“ werden nicht beliefert.
Die erste Zustellung hat nach Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht alle Haushalte erreicht. Wir bedanken uns für die Hinweise und bitten dies zu entschuldigen. Eine begrenzte Anzahl an Exemplaren des "Nauheimer Gemeindespiegels" liegt im Foyer des Rathauses zur Abholung bereit.

Sollten Sie das Mitteilungsblatt künftig nicht erhalten, können Sie sich an das Rathaus wenden oder gerne mit der Angabe Ihrer Postadresse direkt den Verlag kontaktieren: vertrieb@wittich-foehren.de