Neubesetzung eines Ortsgerichtsschöffen/einer Ortsgerichtsschöffin der Gemeinde Nauheim
Die Gemeinde Nauheim sucht für das Ortsgericht Nauheim einen Ortsgerichtsschöffen/eine Ortsgerichtsschöffin.
Für dieses Amt können sich interessierte Personen bewerben, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Peronen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
Das Amt können nicht bekleiden,
1. Personen, die
a) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben;
b) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben:
c) als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.
2. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
3. Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten oder Lebenspartner sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Die Organe der Gemeinde (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung) und der Vorstand des Amtsgerichts Groß-Gerau können personenbezogene Daten der zu ernennenden Ortsgerichtsmitglieder erheben, soweit dies zur Ermittlung der vorstehenden Eigenschaften erforderlich ist.Interessierte Personen werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens 22.09.2023 bei der Gemeinde Nauheim zu bewerben.
Die Bewerbung ist zu richten an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
Weingartenstraße 46 bis 50
64569 Nauheim