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Afrikanische Schweinepest | News

Aktuelle Allgemeinverfügungen

Die aktuelle Änderung der Allgemeinverfügung (11.07.2024) hat folgenden Inhalt:

Veranstaltungen außerhalb bebauter Gebiete sind verboten. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn ein Antrag gestellt wird. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung eingereicht werden. Zum Antrag muss ein Konzept der Veranstaltung beigefügt werden. Dieses Konzept muss zeigen, dass die Wege eingehalten werden und die Tierseuchenbekämpfung nicht gefährdet ist.