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Zweitwohnung / Nebenwohnung, An- und Abmeldung
Allgemeine Informationen
Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.
Kosten
Die Gemeinde Nauheim erhebt eine Zweitwohnungssteuer; die Höhe ergibt sich aus der Zweitwohnungssteuersatzung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim
Angelika Lehnhardt
Zimmer E27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim
(06152) 639 260
(06152) 639 280
Zimmer E27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim



Sabine White
Zimmer E 27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim
(06152) 639 262
(06152) 639 280
Zimmer E 27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim



Lisa Wolf
Raum E 27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim
(06152) 639 264
(06152) 639 280
Raum E 27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim



Sarah Çelebi
Zimmer E27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim
(06152) 639 263
(06152) 639 280
Zimmer E27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim


