Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Festlegung und Abrundung des bebauten Gebiets im Außenbereich „Mainzer Landstraße / L 3040“
hier: erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
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Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Satzungsentwurfs sowie der Begründung erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen aus dem Entwurfsbeschluss haben sich folgende Änderungen ergeben:
Änderungen in der Begründung der Satzung:
· Ergänzung des Einbeziehungsgebietes
· Ergänzung der städtebaulichen Entwicklung
· Immissionen, Emissionen
· Artenschutz
· Ermittlung des vorläufigen Ausgleichsflächenbedarfs
Änderungen in der Satzung:
· Artenschutzmaßnahmen
· Versickerung Niederschlagswasser
· Vermeidung von Vernässungs- und Setzrissschäden
· Immissionsschutz
· Gestaltung Vorgärten
· Hinweise zum Bodenschutz
· Hinweise zum Grundwasserschutz und zum Oberflächengewässer
· Hinweis Einflussbereich des Plangebietes
Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend farblich kenntlich gemacht.
Der Entwurf der Satzung, die Begründung, die zusammenfassende Baugrundbeurteilung, das Artenschutzgutachten, die Natura 2000 Vertärglichkeits-Vorprüfung sowie die Tabelle über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, liegen in der Zeit vom
vom 18.01.2021 bis 08.02.2021
im Fachdienst Bauen, Liegenschaften und Umwelt der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46 - 50, 64569 Nauheim, Zimmer U 7, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags, mittwochs und freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06152 639-235 oder unter
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim unter
https://www.nauheim.de/festlegung-und-abrundung-mainzer-landstrasse-l-3040.html
abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der geänderten Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Änderung der textlichen Festsetzung sowie der Begründung der Satzung äußern.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können bei der Beschlussfassung über die Satzung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 20 Tagen.
Nauheim, den 15.01.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
Jan Fischer
Bürgermeister
Downloads
Beschlüsse über Stellungnahmen und Anregungen
NATURA 2000 Verträglichkeits-Vorprüfung
Zusammenfassende Baugrundbeurteilung