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Keine Neonicotinoid-Insektizide oder Glyphosat mehr auf Gemeinde-Flächen

25.01.2019
© Stefan Steinbauer auf Unsplash

Auf allen gemeindeeigenen Flächen sollen in Nauheim künftig weder Glyphosat noch sogenannte Neonicotinoid-Insektizide verwendet werden dürfen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, eine entsprechende Klausel in Pachtverträge aufzunehmen.

 

Auf Flächen, die von der Gemeinde selbst bewirtschaftet werden, kommen bereits seit geraumer Zeit keine glyphosathaltigen Pflanzenvernichtungsmittel mehr zum Einsatz. Diese Vorgehensweise soll nun auch auf verpachtete Grundstücke ausgeweitet werden. Auf Antrag einer Fraktion hat die Gemeindevertretung daher bereits im Juni 2018 mehrheitlich beschlossen, die Landpachtverträge um eine entsprechende Klausel zu erweitern.

 

Wer eine gemeindliche Fläche pachtet, verpflichtet sich demnach, auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden zu verzichten. Die Vorgabe soll sowohl in neue als auch in bestehende Pachtverträge integriert werden.

 

Klausel für neue und bestehende Pachtverträge

 

Nach Betriebsaufgaben und dem Übergang dieser landwirtschaftlichen Flächen an andere Landwirte werden derzeit neue Verträge abgeschlossen. Diese Verträge beinhalten bereits einen neuen Paragraphen, der den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden auf Flächen im Eigentum der Gemeinde Nauheim nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Landpachtvertrages.

 

Nach und nach wird die Gemeindeverwaltung das Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden auf Flächen im Eigentum der Gemeinde Nauheim auch bei der Verlängerung von bereits bestehenden Pachtverträgen umsetzen.

 

Respekt für das Vorhaben und Appell an die Bürger


Persönlich habe er großen Respekt und Verständnis für den Sachvortrag des zuständigen Ortslandwirtes im Bauausschuss gehabt; die dort vorgetragene Argumentation sei für ihn schlüssig gewesen, so Bürgermeister Jan Fischer. Jetzt gelte es aber den getroffenen Beschluss umzusetzen. Wichtig erscheine ihm der Hinweis, dass auch Bürger darauf achten sollten, welche Mittel sie auf ihren eigenen Grundstücken einsetzen. 

 

 

Foto: © Stefan Steinbauer auf Unsplash

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