Neuer Frauenförder- und Gleichstellungsplan
07.09.2020
Alle sechs Jahre stellt die Gemeindeverwaltung Nauheim auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan auf, der die Gleichberechtigung aller Beschäftigten hinterfragt und daraus Maßnahmen zur Verbesserung der Situation entwickelt.
Der neue Frauenförder- und Gleichstellungsplan (Zeitraum 2020 bis 2025) kann ab sofort unter www.nauheim.de/gleichstellungsbeauftragte.html eingesehen werden.
Foto: © Gerd Altmann auf Pixabay
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