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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Nauheim, den 28.12.2020
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (o.M.)
Lupe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB „Waldstraße 7“

Bekanntmachungen des Aufstellungsbeschlusses, des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB, der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 sowohl die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Waldstraße 7“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) als auch die Durchführung der Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Flur 2 das Flurstück Nr. 209.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim im PDF-Format eingesehen werden (siehe unten unter "weitere Informatioenen/downloads").

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.

Bitte beachten Sie, dass der Besuch des Rathauses der Gemeinde Nauheim derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Einschränkungen unterliegt. Dennoch ist eine ungehinderte Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (Frau Sabrina Grün, Tel. 06152-639 235, ) im Rahmen der oben genannten Zeiten möglich. Dabei kann grundsätzlich auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Zeiten vereinbart werden.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Zielen und Zwecken der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an , schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.

Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unterrichten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.

 

Erfordernis und Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es auf dem Grundstück Waldstraße 7 durch die Errichtung eines Wohngebäudes auf einer bisher unbebauten Fläche in 2. Reihe eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt bisher innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Nauheim Ost“. Die geplante Neubebauung liegt außerhalb des Baufensters. Zur Verwirklichung der Bebauung, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, welcher die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes in einem Teilgebiet ersetzt.

 

Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Die bauliche Entwicklung auf dem Grundstück kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kann angewandt werden, weil die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO unterhalb des Grenzwertes für ein beschleunigtes Verfahren von 20.000 m² liegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind durch die vorliegende Planung nicht zu befürchten (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB).

 

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Nauheim, den 25.12.2020

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim

 

Jan Fischer
Bürgermeister

 

Foto: Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (o.M.)

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