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Freiwilliger Polizeidienst

Zur Historie des Freiwilligen Polizeidienstes in Hessen

 

Im Juni 2000 wurde das „Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz), HFPG, verabschiedet. In den Ausführungen dieses Gesetzes werden der Begriff des Freiwilligen Polizeihelfers, dessen Aufgaben, Befugnisse, Aufnahmeanforderungen und weitere Details näher erläutert.

So geht aus diesem Gesetz hervor, dass der Freiwillige Polizeidienst die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Unter Polizeibehörden ist jedoch nicht nur die für sie zuständige Polizeistation in Groß-Gerau, sondern auch das hiesige Ordnungsamt sowie dem Landratsamt unterstellte Abteilungen, zu verstehen.

Ihre Gemeinde entschloss sich im November 2004 zur Unterzeichnung des erforderlichen Koordinationsvertrags mit dem Land Hessen. In diesem wurde unter anderem festgelegt, dass der Freiwillige Polizeidienst der Gemeinde Nauheim aus sechs Personen bestehen wird. Nach einem Auswahlverfahren unter den Bewerbern wurde die 50 Stunden umfassende Ausbildungsrunde gestartet und die Indienststellung dann am 30.08.05 vollzogen.

 

Die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes

 

Der Freiwillige Polizeihelfer soll zur Unterstützung

  1. bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

  2. bei der Überwachung des Straßenverkehrs

  3. beim polizeilichen Streifendienst

  4. beim polizeilichen Ermittlungsdienst,

  5. bei der Sicherung und dem Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen,

  6. bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten

 

eingesetzt werden.

Praxisbezogen sieht es dann so aus, dass die Freiwilligen Polizeihelfer durch den Koordinator der Polizei, Polizeistation Groß-Gerau, in Doppelstreifen eingeteilt werden. Bei der Einteilung werden polizeiliche aber auch gemeindliche Aspekte berücksichtigt.

 

Wie das Wort es schon aussagt ist dieser Dienst freiwillig und berücksichtigt daher auch die beruflichen und privaten Interessen der den Dienst ausführenden Personen. Ein monatliches Kontingent von 20 Stunden pro Person darf laut Vertrag nicht überschritten werden. Hierfür können die Polizeihelfer eine Aufwandsentschädigung erhalten.


Ziel des Freiwilligen Polizeidienstes ist es, liebe Mitbürger, neben der Erhöhung des Sicherheitsgefühles auch als Vertrauensperson bzw. Bindeglied zu den Behörden zu fungieren. Die Freiwilligen Polizeihelfer werden für Ihre Belange, Wünsche, Anregungen immer ein offenes Ohr haben und entsprechend Mitgeteiltes auch entweder vor Ort bereits klären oder aber weitergeben.


Helfer

 

Derzeit besteht der Freiwillige Polizeidienst aus den nachfolgend aufgeführten Personen:

  • Herr Bielen
  • Herr Brettnich
  • Herr Krause
  • Herr Maita
  • Herr Merkert
  • Frau Zimmermann

 

 

Hier finden Sie die Jahresberichte:
 

Für das Jahr 2017

Für das Jahr 2016

Für das Jahr 2015

Für das Jahr 2014

Für das Jahr 2013

 

 

 

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