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TagesKids/Kindertagespflege


 

Logo_tageskids_kreisgg

Liebe Eltern,

 

viele Familien wünschen sich ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und sich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienalltags ausrichten lässt. Genau das kann die Kindertagespflege bieten: Tagesmütter und Tagesväter unterstützen Kinder ganz individuell in ihrer Entwicklung und helfen Eltern, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

 

Gerne stellen wir Ihnen unser breit gefächertes Angebot vor. Besuchen Sie uns unter www.kreisgg.de/profiletageseltern.

 

Ihr Fachdienst Kindertagesbetreuung im Kreis Groß-Gerau

 

TagesKids-Büro Mitte

In Groß-Gerau befindet sich das TagesKids-Büro Mitte. Hier werden Betreuungsplätze vermittelt und je nach Wunsch der Eltern auch persönliche Beratungsgespräche angeboten.

 

TagesKids-Büro Mitte
(zuständig für Büttelborn, Groß-Gerau, Nauheim, Mörfelden-Walldorf, Trebur)
Kreisverwaltung Groß-Gerau, Zimmer 241
Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152/989-485, E-Mail: Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung.

Ansprechpartnerin: Fr. Drepper

 

Tagesmütter / Tagesväter

Kindertagespflege bietet als Betreuungsform Vorteile für Eltern und Kinder. Sie ist ein Betreuungs- und Bildungsort, der familiennah, professionell und zeitlich flexibel ist. Auch Übernachtungen und Zeiten am Wochenende sind möglich und individuell zu vereinbaren. Gerade für die Jüngsten ist Kindertagespflege durch die nahe Bindung an eine konstante Bezugsperson gut geeignet. Aber auch Kindergarten- und Grundschulkinder finden hier ihren Platz.

 

Lernen wird alltagsnah, in einem geschützten, gut überschaubaren Rahmen von maximal fünf Kindern ermöglicht. Die individuelle Förderung und das eigene Tempo des Kindes stehen im Mittelpunkt. Das Motto lautet: Zeit zum Lernen im Alltag.

 

Tagesmütter und Tagesväter sind pädagogisch geschult. Sie haben eine Qualifizierung durchlaufen und verpflichten sich, jedes Jahr an Fortbildungen teilzunehmen. Sie arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen, das ihre persönliche Eignung sicherstellt und die Räumlichkeiten regelmäßig überprüft.

 

Finanzielle Förderleistung

Jede Familie ist berechtigt, beim Jugendamt einen Antrag auf finanzielle Förderung der Kinderbetreuungskosten zu stellen. Unterlagen hierzu sind unter www.kreis‑gross‑gerau.de im Bereich des Familienportals downzuloaden. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter 06152/989-503.

 

Qualifizierung zur Tagesmutter, zum Tagesvater

Sie arbeiten gerne selbständig und engagiert? Sie möchten Kindern eine familiennahe, individuelle und flexible Betreuungsmöglichkeit bieten? Sie haben vor, dies längerfristig auszuüben? Dann sollten Sie über eine Qualifizierung als selbständige Tagesmutter oder selbständiger Tagesvater nachdenken.

 

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Teilnahme sind u.a. Freude und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, physische und psychische Belastbarkeit. Darüber hinaus sollten Sie mindestens 21 Jahre alt sein, gute Deutschkenntnisse, mindestens einen Hauptschulabschluss, über kindgerechte Räumlichkeiten sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt verfügen. Eine schriftliche Bewerbung ist erforderlich. Darauf aufbauend finden ein Eignungsgespräch und ein Hausbesuch statt. Die Zustimmung zu einer polizeilichen Abfrage und einer Jugendamtsabfrage sowie die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung sichern die Integrität der Bewerberinnen und Bewerber. Nach Feststellung der Eignung erfolgt die Zulassung zur Qualifizierung.

 

Qualifizierungskurs

Die notwendigen pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Tätigkeit vermittelt der zertifizierte Bildungsträger MAZ e.V. In der Regel an zwei Terminen im Jahr, im Frühjahr und im Herbst. Aufgeteilt in ein Grund- und Aufbaumodul à 80 Unterrichtseinheiten (in Summe 160 UE) absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Ganztagsblöcke mit je vier Tagen und zusätzlich vier Tages- bzw. Abendveranstaltungen. Der Kurs orientiert sich fachlich am anerkannten Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. Bewerberinnen mit fachlich anerkannter pädagogischer Ausbildung nehmen am Grundmodul teil und können freiwillig das Aufbaumodul belegen. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist kostenfrei. Eine kostenpflichtige Kinderbetreuung kann in Anspruch genommen werden.

 

Selbständig tätig mit Pflegeerlaubnis

Das Jugendamt stellt nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII aus, die dazu berechtigt, bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder zu betreuen. Sie ist auf fünf Jahre befristet und kann im Einzelfall für weniger Kinder erteilt werden. Die Betreuungskosten kann jede Tagespflegeperson eigenständig festlegen. Das Jugendamt bezuschusst die Tätigkeit mit verschiedenen Geldleistungen aus Fördermitteln des Landes Hessen und anteiligen Sozialversicherungsleistungen gemäß der geltenden Satzung.

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