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Steuern

Die Höhe der zu entrichtenden Steuern für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A), für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) und für Gewerbetreibende (Gewerbesteuer) wird durch sogenannte Hebesätz festgelegt. Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird.

Aktuelle Hebesätze der Gemeinde Nauheim für die Gemeindesteuern:

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke)

340 v.H.

Grundsteuer B (für die sonstigen Grundstücke)

960 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Darüber hinaus erhebt die Gemeinde Nauheim die folgenden Steuern:

Hundesteuer:

1. Hund


60 EUR/Jahr

2. Hund 70 EUR/Jahr
3. Hund und jeder weitere 80 EUR/Jahr
je gefährlicher Hund 400 EUR/Jahr
Spielautomatensteuer siehe Satzung

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Das bedeutet, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Bereits im laufenden Jahr 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Das gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform informiert das Hessische Finanzamt ausführlich über die anstehende Grundsteuerreform. Dort finden Interessierte unter anderem nützliche Checklisten, den richtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen oder ergänzende Hintergrundinformationen.