Ausweispflicht für Grünschnittabgabe entfällt ab 15.10.2026
Ab dem 15.10.2026 entfällt die bis dato geltende Ausweispflicht bei der Anlieferung von Grünschnitt auf dem Bauhof der Gemeinde Nauheim. Die vorübergehende Ausweiskontrolle war eine vorsorgliche Maßnahme im Zusammenhang mit dem Auftreten des Japankäfers und dessen Flugzeit vom 1. Juni bis zum 30. September.
Der Japankäfer ist 2025 in Trebur aufgefunden worden. Der Fund führte zu einer Allgemeinverfügung mit Auflagen durch das Regierungspräsidium Gießen – im Wesentlichen mit Gültigkeit während der Flugsaison. Nauheim gehört seitdem zur so genannten „Pufferzone“ aufgrund der räumlichen Nähe zu Trebur.
Wichtig:
Weiterhin gilt, dass Grünschnitt auf dem Bauhof ausschließlich von in Nauheim wohnhaften Personen angeliefert und entsorgt werden kann. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelung grundsätzlich zu beachten.
Je nach Entwicklung der Situation kann es erforderlich sein, die Ausweispflicht im kommenden Jahr während der Flugzeit des Japankäfers erneut einzuführen. Über mögliche Änderungen wird die Gemeinde rechtzeitig informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.