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Verhaltensregeln

Brut- und Setzzeit beachten

Brut- und Setzzeit Wald © Benedikt Schniedermeyer

Zwischen Frühjahr und Sommer beginnt in unseren Wäldern, Wiesen und Feldern eine besonders sensible Phase: die Brut- und Setzzeit. Vögel bauen ihre Nester, Wildtiere bringen ihren Nachwuchs zur Welt – ein natürlicher Kreislauf voller Leben. In dieser Zeit ist Rücksicht gefragt: Wer sich achtsam in der Natur bewegt, schützt nicht nur Tierkinder, sondern trägt aktiv zum Erhalt unserer heimischen Artenvielfalt bei.

Beachten Sie Folgendes zwischen dem 01. März und dem 30. September:

  • Es ist verboten, Bäume außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grünflächen, Hecken, Gebüsch und andere Gehölze zu fällen, abzuschneiden oder zu beseitigen.
  • Leinen Sie Ihren Hund im Wald und Feld an. Bereits der Geruch eines Hundes kann Wildtiere stören und den Erfolg der Aufzucht der Jungtiere zunichte machen. In Naturschutzgebieten gilt Leinenzwang.
  • Bitte halten Sie sich an das Wegegebot. In Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege grundsätzlich untersagt.

Keinen "wilden Müll" entsorgen

Als „wilden Müll“ bezeichnet man jegliche achtlose Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum. Dieser Müll wird nicht in die dafür vorgesehenen öffentlichen oder privaten Abfallbehälter entsorgt, sondern in Wäldern, gemeindeeigenen Parks oder auf Gehwegen. Als "wilder Müll" gelten nicht nur Plastikflaschen und Zigaretten, sondern auch Großelektrogeräte, Bauschutt oder Bodenaushub. Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Zum Schutz von Natur und Umwelt bitten wir Sie, Abfälle nicht unachtsam in der Landschaft zu hinterlassen. Nutzen Sie dafür einen der öffentlichen Abfallbehälter. Für die fachgerechte Entsorgung von Bauschutt, Elektrogeräten und ähnlichen Abfällen steht Ihnen die Bringstelle des Bauhofs zur Verfügung.