Steuern
Die Höhe der zu entrichtenden Steuern für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A), für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) und für Gewerbetreibende (Gewerbesteuer) wird durch sogenannte Hebesätz festgelegt. Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird.
Aktuelle Hebesätze der Gemeinde Nauheim für die Gemeindesteuern:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke) |
340 v.H. |
Grundsteuer B (für die sonstigen Grundstücke) |
960 v.H. |
Gewerbesteuer |
400 v.H. |
Darüber hinaus erhebt die Gemeinde Nauheim die folgenden Steuern:
Hundesteuer: 1. Hund |
60 EUR/Jahr |
2. Hund | 70 EUR/Jahr |
3. Hund und jeder weitere | 80 EUR/Jahr |
je gefährlicher Hund | 400 EUR/Jahr |
Spielautomatensteuer | siehe Satzung |