Steuern
Die Höhe der zu entrichtenden Steuern für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A), für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) und für Gewerbetreibende (Gewerbesteuer) wird durch sogenannte Hebesätz festgelegt. Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird.
Aktuelle Hebesätze der Gemeinde Nauheim für die Gemeindesteuern:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke) |
600 v.H. |
Grundsteuer B (für die sonstigen Grundstücke) |
960 v.H. |
Gewerbesteuer |
400 v.H. |
Darüber hinaus erhebt die Gemeinde Nauheim die folgenden Steuern:
Hundesteuer: 1. Hund |
60 EUR/Jahr |
2. Hund | 70 EUR/Jahr |
3. Hund und jeder weitere | 80 EUR/Jahr |
je gefährlicher Hund | 400 EUR/Jahr |
Spielautomatensteuer | siehe Satzung |
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Das bedeutet, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Bereits im laufenden Jahr 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Das gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform informiert das Hessische Finanzamt ausführlich über die anstehende Grundsteuerreform. Dort finden Interessierte unter anderem nützliche Checklisten, den richtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen oder ergänzende Hintergrundinformationen.