Bienen, Wespen und Hornissen
Wer sich im Sommer im Freien aufhält, begegnet dabei häufig Bienen, Hummeln, Wespen oder Hornissen. Viele Menschen empfinden diese Insekten als bedrohlich – sie sind aber meist harmlos und stechen in der Regel nur, wenn sie sich bedroht fühlen oder ihr Nest verteidigen.
Bienen, Wespen und Hummeln
Bienen, Wespen und Hummeln erfüllen als Bestäuber eine zentrale Rolle im Ökosystem. Wespen und Hornissen sind zudem natürliche Schädlingsbekämpfer: Sie ernähren sich von Fliegen, Mücken und anderen Insekten und tragen so zur biologischen Balance bei.
Wer ein Wespennest auf dem eigenen Grundstück entdeckt, sollte nicht in Panik geraten und die Wespen vertreiben. Vermeiden Sie hektische Bewegungen sowie Erschütterung oder Störung des Nests. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle Wespen und Hornissen, sowie ihre Nester, geschützt. Die Tiere dürfen nicht beunruhigt, verletzt oder getötet werden. Die europäische Hornisse, sowie Hummeln und alle Wildbienen sind in Deutschland sogar besonders geschützt.
Hinweise zu Wespennestern:
- In den meisten Fällen ist ein konfliktfreies Zusammenleben mit Wespen möglich.
- Wespennester sind eine einjährige Erscheinung. Vor allem, wenn man im Spätsommer ein bewohntes Nest entdeckt, erscheint eine Umsiedlung der Wespen oder eine Entfernung des Nests nicht mehr sinnvoll
- Erst, wenn ein Ausnahmefall eintritt, der es unmöglich macht, nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu handeln und eine Schädigung der Wespen zu vermeiden, sollte eine Umsiedlung oder gegebenfalls Entfernung durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma in Betracht gezogen werden.
Hinweise zu Hornissennestern:
- Aufgrund des besonderen Schutzstatusses der Europäischen Hornisse ist eine Umsiedlung oder gar Beseitigung eines Hornissennests nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich
- Bei der Unteren Naturschutzbehörde Kreis Groß-Gerau muss ein Antrag auf Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des § 44 BNatSchG gestellt werden.