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Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind für eine Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Ob in der Jugend- oder Seniorenarbeit, im Kulturbereich oder der täglichen Versorgung – Ehrenamtliche in Nauheim leisten jeden Tag Unglaubliches. Freie Zeit für das Miteinander einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen, dafür gebührt den Ehrenamtlichen unser aller Respekt.

Als kleines Zeichen der Anerkennung und öffentlichen Würdigung ehrt die Gemeinde Nauheim alle zwei Jahre bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement.


Ehrungen der Gemeinde Nauheim

Was wäre unsere Gemeinde ohne die Menschen, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, ihre „freie Zeit“ für ehrenamtliche Arbeit einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement braucht aber auch öffentliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Dies ist ein wichtiger Schwerpunkt bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements.

Die Verleihung des Bürgerpreises und des Kulturehrenbriefes der Gemeinde Nauheim ist Ausdruck dieser Anerkennung und zugleich des Dankes an die Menschen, deren Engagement häufig im Verborgenen stattfindet und von der Öffentlichkeit oft nur unzureichend wahrgenommen wird.

Preisträgerinnen und Preisträger:

Ehrenamtscard

Die Ehrenamts-Card (E-Card) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives ehrenamtliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und seinen Kommunen in ganz Hessen Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art.

Die E-Card wird 4 x jährlich ausgegeben. Dies erfolgt jeweils zur Monatsmitte: Januar, April, Juli und Oktober.

Voraussetzungen für Ehrenamtliche zur Beantragung der E-Card

  • mindestens 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche

  • Das Engagement muss seit 3 Jahren oder seit Bestehen der Organisation geleistet worden sein. Tätigkeiten aus verschiedenen ehrenamtlich ausgeübten Ehrenämtern können addiert werden, um auf drei Jahre zu kommen.

  • Das ehrenamtliche Einsatzgebiet des Antragstellers muss im Kreis Groß-Gerau liegen. Der Wohnort ist nicht das entscheidende Kriterium für eine Vergabe.

  • Für die ehrenamtliche Tätigkeit darf keine Aufwandsentschädigung geleistet werden, die über Erstattung von Auslagen hinausgeht

Gültigkeit und Vergünstigungen

  • Die personenbezogene E-Card gilt hessenweit in Verbindung mit dem Personalausweis ab dem Ausstellungsmonat für 3 Jahre.

  • Die aktuellen Vergünstigungen sind unter www.e-card-hessen.de aufgelistet.

Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter www.kreisgg.de/e-card oder bei: 

Nicole Landau

Kreis Groß-Gerau / Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Sport und Ehrenamt

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau