Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Quartalsbeträge zum 15.08.2025 für Steuern und Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer) fällig sind.
Die Gemeindekasse Nauheim wird bei gültig vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat fällige Beträge vom Konto des Steuerpflichtigen einziehen.
Bei Nichtvorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats werden die Steuerpflichtigen gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeinde Nauheim zu ü berweisen.
Bei Nichtbeachtung des Fälligkeitstermins sind wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften gehalten, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Nauheim, den 04.08.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Nauheim
gez.
Rosalia Radosti
Erste Beigeordnete