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Fälligkeit von Steuern und Abgaben

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Es wird darauf hingewiesen, dass die Quartalsbeträge zum 15.08.2025 für Steuern und Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer) fällig sind.

Die Gemeindekasse Nauheim wird bei gültig vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat fällige Beträge vom Konto des Steuerpflichtigen einziehen.

Bei Nichtvorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats werden die Steuerpflichtigen gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeinde Nauheim zu ü berweisen.
Bei Nichtbeachtung des Fälligkeitstermins sind wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften gehalten, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Nauheim, den 04.08.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Nauheim

gez.

Rosalia Radosti

Erste Beigeordnete