Sicher unterwegs mit dem E-Scooter: Präventionsveranstaltung in Nauheim
Die Polizei Südhessen informierte über Regeln und das sichere Fahren mit dem E-Scooter: Der Übungsparcours am Atrium stieß auf Interesse bei Jugendlichen und Erwachsenen.
Wie fährt sich ein E-Scooter eigentlich richtig, wie verändert sich der Bremsweg und welche Verkehrsregeln gelten? Antworten auf diese und weitere Fragen gab es am 26. Oktober 2026 bei einer Präventionsveranstaltung der Polizei Südhessen am zentralen Georg-Mischlich-Platz in Nauheim.
Vier Polizeikräfte waren vor Ort und informierten rund um die regelkonforme Nutzung von E-Scootern. Kern der Aktion war ein Parcours, auf dem mit zwei E-Scootern unter anderem das Fahr- und Bremsverhalten ausprobiert werden konnte. Bürgermeister Marc Friedrich, Jugendliche und auch Erwachsene nutzten die Gelegenheit, den Parcours zu absolvieren. Die Veranstaltung machte deutlich, dass die Regeln für das Fahren mit dem E-Scooter noch nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt sind.
Fahren ab 14 Jahren
Die Polizei informierte vor Ort zu den wichtigsten Regeln. E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr von 14 Jahren an gefahren werden. Sind Radwege vorhanden, müssen diese genutzt werden. Gibt es keine entsprechende Markierung, gehört der E-Scooter auf die Fahrbahn. Das Befahren von Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht. Die Polizei empfiehlt jedoch ausdrücklich, einen Helm zu tragen, um sich im Falle eines Sturzes besser vor Verletzungen zu schützen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 20 km/h.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Auf einem E-Scooter darf grundsätzlich nur eine Person fahren.
Die Gemeinde Nauheim unterstreicht, dass E-Scooter-Kontrollen weiterhin durchgeführt werden, um insbesondere nicht zugelassene oder technisch veränderte Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Technische Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen, informierte die Polizei.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Mindestalter:
E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr von 14 Jahren an gefahren werden.
Höchstgeschwindigkeit:
Maximal 20 km/h
Radweg statt Gehweg:
Vorhandene Radverkehrsflächen mü
ssen genutzt werden. Fehlen diese, wird auf der Fahrbahn gefahren. Gehwege sind grundsätzlich tabu.
Nur allein fahren:
Die Mitnahme einer zweiten Person ist nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Helm tragen:
Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht. Die Polizei empfiehlt das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich.
Alkohol und Drogen:
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Entsprechend gelten auch Alkohol- und Drogenvorschriften. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
Versicherung:
E-Scooter benötigen für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr einen Versicherungsschutz beziehungsweise ein entsprechendes Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis.
Technische Manipulationen:
Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen