Aktuelle Bebauungsvorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Georg-Diehl-Straße, Goethestraße, Bleichstraße
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.07.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Georg-Diehl-Straße, Goethestraße, Bleichstraße“ in der Fassung vom 09.05.2022 mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 16.06.2021 gebilligt und beschlossen, diesen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Georg-Diehl-Straße, Goethestraße, Bleichstraße“ umfasst mit den Flurstücken 29/15, 29/16 und 47/6 (teilweise) eine Fläche von 4.849 m² (0,48 ha) und liegt im nordwestlichen Randbereich der Gemeinde Nauheim.
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Der östliche Bereich des Plangebietes wurde bislang zu Gewerbe-, Wohn- und Kulturzwecken genutzt. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein ehemaliger Gebäudeteil der Sport- und Kulturvereinigung (SKV) Nauheim e.V., welcher rückgebaut werden soll. Der westliche Teilbereich des Plangebietes ist durch ein zweigeschossiges Gebäude bebaut, welches in Teilen vom Sport- und Kulturverein (SKV) Nauheim e.V. (Sporthalle und Büroräume) sowie einen Getränkemarkt im Erdgeschoss genutzt wird. Westlich unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Königstädter Straße eine große Sportanlage mit mehreren Sportplätzen. Nördlich, östlich und südlich des Plangebietes ist die nähere Umgebung durch Wohnnutzungen geprägt. Nordwestlich des Plangebietes (an die Sportanlagen anschließend) befindet sich ein Waldgebiet.
Die zentrale Zielsetzung des Bebauungsplans besteht in der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Realisierung von Wohnnutzung im östlichen Bereich sowie der planungsrechtlichen Steuerung der vorhandenen Mischbebauung im westlichen Bereich. Dabei soll eine verträgliche städtebauliche Dichte gewährleistet werden. Auf dem östlichen Grundstück des Plangebietes soll durch einen privaten Investor eine dreigeschossige Wohnbebauung mit insgesamt 20 Wohneinheiten entstehen, welche durch Personal und Auszubildende von Pflegeeinrichtungen genutzt werden sollen. Fünf der Wohnungen sind als Sozialwohnungen vorgesehen, die von der Gemeinde belegt werden können.
Für das Plangebiet ist derzeit kein Bebauungsplan vorhanden. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung von Mischgebieten sowie von öffentlichen Verkehrsflächen vor und trifft Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen. Außerdem werden Maßnahmen zur Sicherstellung einer Mindestdurchgrünung des Plangebietes festgesetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Georg-Diehl-Straße, Goethestraße, Bleichstraße“ erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 12 und 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient, im Siedlungsbereich liegt und die maximale Grundfläche innerhalb des Plangebietes aufgrund der Größe des Geltungsbereichs von 4.849 m² weniger als 20.000 m² beträgt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Georg-Diehl-Straße, Goethestraße, Bleichstraße“ (unmaßstäblich)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Georg-Diehl-Straße, Goethestraße, Bleichstraße“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, die schalltechnische Untersuchung und die verkehrstechnische Stellungnahme liegen in der Zeit von Montag, den 12.09.2022 bis einschließlich Freitag, den 14.10.2022 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer Nr. U 7, des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Zielen und Zwecken der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die auszulegenden Unterlagen stehen ergänzend im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt, Entwicklung → Aktuelle Bebauungsvorhaben) und auf der Internetseite der Planergruppe ROB GmbH (www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (http://www.planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren) zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurde auf die Planergruppe ROB, Schulstraße 6, 65824 übertragen.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Nauheim, den 26.08.2022
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim in Vertretung
Rosalia Radosti
Erste Beigeordnete
2. Änderung Bebauungsplan »Im Teich 1. Änderung«
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Teich 1. Änderung“gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und am 07.07.2022 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Teich, 1. Änderung“.
Der Entwurf des Bebauungsplans kann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt und Entwicklung →Aktuelle Bebauungsvorhaben) im PDF-Format eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit von Montag, den 12.09.2022 bis einschließlich Freitag, den 14.10.2022 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer Nr. U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Zielen und Zwecken der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.
Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes
Für das Plangebiet gilt der seit 1977 rechtskräftige Bebauungsplan „Im Teich, 1. Änderung“.
Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplans ist, dass seit Erstellung des Bebauungsplans „Im Teich, 1. Änderung“ im Plangebiet Einfriedungen mit unterschiedlichen Maßen und Materialien teilweise abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtet wurden.
Die bisherigen Festsetzungen zu den Einfriedungen sollen geändert werden, um insbesondere Zaunhöhen und Materialien „zeitgemäßer" zu gestalten. Mit den Änderungen der Festsetzungen zur Gestaltung von Einfriedungen soll ein harmonisches und einheitliches Erscheinungsbild gesichert werden.
Es werden nur textliche Änderungen vorgenommen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Teich, 1. Änderung“ bleiben unverändert.
Durchführung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Nauheim, den 02.09.2022
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim
in Vertretung
Rosalia Radosti
Erste Beigeordnete
Downlods
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Adam-Opel-Straße / Gottlieb-Daimler-Straße“
Bekanntmachungen des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Adam-Opel-Straße / Gottlieb-Daimler-Straße“ und am 01.08.2023 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Adam-Opel-Straß / Gottlieb-Daimler-Straße“ umfasst in der Flur 14 die Flurstücke Nr. 594/1 und 594/2.
Abb.: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Adam-Opel-Straße / Gottlieb-Daimler-Straße“
Der Entwurf des Bebauungsplans kann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt & Entwicklung → Aktuelle Bauvorhaben) im PDF-Format und über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich 03.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der Veröffentlichung im Internet zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während des Veröffentlichungszeitraums einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt bisher innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Schleifweg“, der dort Gewerbegebiet festsetzt. Diese Festsetzung lässt die geplanten Vorhaben nicht zu. Zur Verwirklichung der Bebauung soll deshalb ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Durch die Umnutzung und der Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten soll u. a. der Wohnbedarf in Nauheim gedeckt werden.
Im Baugesetzbuch in § 1 Abs. 5 BauGB ist der Vorrang der Innenentwicklung zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen ausdrücklich ein Ziel der Bauleitplanung. Diesem Grundsatz wird durch die Nachverdichtung des Gebietes entsprochen.
Durchführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Nauheim, 29.09.2023
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim
Roland Kappes
Bürgermeister
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Bebauungsplan »Naherholungsgebiet am Hegbachsee«
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan „Naherholungsgebiet am Hegbachsee“
Bekanntmachungen des Aufstellungsbeschlusses und des geänderten Geltungsbereichs gegenüber dem Aufstellungsbeschluss sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet am Hegbachsee“gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In ihrer Sitzung am 22.09.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim sowohl den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Änderung des Geltungsbereichs als auch die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Nauheim, Flur 7 die Flurstücksnummern 233/1 (teilweise), 233/2, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243,271/1 (teilweise), 272 und 365.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans kann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt & Entwicklung → Aktuelle Bebauungsvorhaben) im PDF-Format eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer Nr. U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Zielen und Zwecken der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.
Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes
Das Plangebiet umfasst die westliche Teilfläche des Hegbachsees sowie die angrenzenden Erholungs- und Grünflächen. Der im Zuge des Autobahnausbaus Mitte der 60er Jahre entstandene See wurde vom Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried als Hochwasserrückhaltebecken ausgewiesen. Darüber hinaus bildet der Hegbachsee einen Erholungsort für die umliegenden Gemeinden. Campingplätze, eine Wochenendhaussiedlung, Gaststätten, Rasen- und Spielflächen sowie ein Planschbecken für Kinder prägen das Gebiet.
Zweck des Bebauungsplans ist es die Entwicklung des Hegbachsees als Naherholungsgebiet zu sichern. Planungsrechtlich liegt die Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Deshalb soll für den gesamten Bereich eine planungsrechtliche Grundlage für die bestehenden Nutzungen mit Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten geschaffen werden. Dies betrifft unter anderem folgende bestehende Nutzungen: Campingplatz, Hotel, Hegbachseebahn, Grillhütte, DLRG-Station, Kleinschwimmbecken und Spielplatz.
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Nauheim, den 28.04.2023
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim
Jan Fischer, Bürgermeister