KLIMASCHUTZ Nauheim
In den letzten Jahren hat sich weltweit viel im Bereich Klimaschutz verändert. Immer mehr Länder, Städte und Regionen reagieren auf den Klimawandel und ergreifen Maßnahmen, um seine Folgen zu begrenzen. Mit dem Pariser Klimaabkommen von 2015 verpflichteten sich nahezu alle Staaten der Welt, die globale Erwärmung deutlich unter 2°C zu halten und möglichst auf 1,5°C zu begrenzen. Deutschland hat dieses Abkommen unterzeichnet und sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.
Auch die Gemeinde Nauheim ergreift Maßnahmen gegen den Klimawandel. Sie ist Teil der Klimakommunen Hessen, wodurch sie die Ziele vom Bund übernommen hat. Sie hat ein Klimaschutzkonzept aufgestellt, das konkrete Handlungsschritte zur Erreichung der Klimaneutralität enthält. Unterstützt wird dieser Prozess durch den Klimaschutzmanager, der die Gemeinde bei der Planung, Umsetzung und Koordination begleitet.
Klimaschutzkonzept
Das Konzept dient als eine strategische Entscheidungsgrundlage sowie Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten. Es verankert den Klimaschutz dauerhaft in der Gemeinde und unterstützt sie dabei Schritt für Schritt klimaneutral zu werden. Es zeigt auf, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen bestehen, und legt kurze, mittelfristige und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest. Dabei geht es konkret auf die lokalen Besonderheiten der Gemeinde ein und folgt dem Prinzip der Nachhaltigkeit.
Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts erfolgte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Mit ihr initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Der Projektträger Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) stellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz der Gemeinde Nauheim im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ Fördermittel zur „Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts für die Gemeinde Nauheim (Erstvorhaben)“ zur Verfügung. Das Förderkennzeichen des Vorhabens lautet 67K18229 und die Laufzeit erstreckt sich vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2024. Auch die Anstellung des Klimaschutzmanagers bei der Gemeinde Nauheim wird aus diesem Förderprogramm gefördert.
Klimaschutzkonzept der Gemeinde Nauheim
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Solarförderprogramm
In Nauheim liegt das größte Ausbaupotential für erneuerbare Energien in Solaranlagen. Durch die frei wählbare Modulanzahl lassen sie sich optimal an jeden Energieverbrauch anpassen und senken neben den Treibhausgasen auch die Stromkosten. Ziel sind nicht nur die gemeindeeigenen Gebäude, sondern alle Gebäude innerhalb des Gemeindegebiets. Einige Bürger haben bereits auf Solarstrom umgerüstet oder sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Gemeinde will diesen Trend fördern.
Zur Motivation und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen hat die Gemeinde Nauheim ein eigenes Förderprogramm aufgestellt. Die Antragsteller erhalten nach vollständigem Eingang aller benötigten Unterlagen einen finanziellen Zuschuss für ihre Solaranlagen. Wichtige Informationen liefert die Förderrichtline, beantragt wird mit dem zugehörigen Antragsformular. Es gibt einen Antrag für Photovoltaikanlagen und einen für kleine steckfertige Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke.
| Wichtiges | Unterlagen |
|---|---|
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Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2026 |
Förderrichtlinie Solarförderprogramm |
| Rahmenbedingungen
in Förderrichtlinie |
Förderantrag PV-Anlage |
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Fragen an klimaschutz@nauheim.de |