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Aufruf zur Bewerbung als zweite/r ehrenamtliche/r Behindertenbeauftragte/r 

Eine lebenswerte Gemeinde zeichnet sich dadurch aus, dass alle Menschen selbstverständlich dazugehören und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Doch noch immer erleben Menschen mit Behinderung im Alltag Hürden – sei es im öffentlichen Raum, in Gebäuden, im Verkehr, in Bildungseinrichtungen oder beim Zugang zu Informationen. Die Gemeinde Nauheim möchte diese Herausforderungen weiterhin sichtbar machen, ernst nehmen und gemeinsam mit den Betroffenen weiter an einer inklusiven und barriereärmeren Gemeinde arbeiten.
Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Nauheim aufgrund bestehenden Beschlusses der Gemeindevertretung eine(n) weitere(n) ehrenamtliche(n) Behindertenbeauftragte(n) (m/w/d). Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bewerben.
Mit diesem Ehrenamt setzt die Gemeinde Nauheim ein wichtiges Zeichen für mehr Teilhabe, Barrierefreiheit und Chancengerechtigkeit vor Ort. Die oder der Behindertenbeauftragte soll Ansprechperson, Interessenvertretung und Impulsgeber zugleich sein – für Menschen mit Behinderung, für ihre Angehörigen und für die kommunalen Gremien.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
• Beratung der politischen Gremien und der Verwaltung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen – etwa durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen
• Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung gemeindlicher Gebäude, öffentlicher Wege, Plätze, Anlagen und Freizeitstätten
• Vertretung der Interessen von Nauheimer Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung
• Koordination und Bündelung relevanter Anliegen und Themen in Nauheim
• Einsatz für die Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Schulen und bei der Ausbildung
• Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung bei Verkehrsfragen und in der Verkehrsplanung
• Vermittlung an spezialisierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn Unterstützung benötigt wird


Das sollten Sie mitbringen:
• Sie sind Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Nauheim und haben hier Ihren festen Wohnsitz
• Sie sind beruflich weder an die Gemeinde Nauheim noch an einen entsprechenden Verband gebunden, um Interessenkonflikte zu vermeiden
• Sie sind bereit, das Ehrenamt für eine Wahlzeit von drei bis fünf Jahren zu übernehmen
• Sie möchten sich mit Engagement, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung in Nauheim einsetzen – gegenüber den gemeindlichen Gremien und gegebenenfalls auch in der Öffentlichkeit
Ihre Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes.
Die Gemeinde Nauheim lässt die ehrenamtliche Arbeit nicht allein: Sie unterstützt die künftige Behindertenbeauftragte oder den künftigen Behindertenbeauftragten bei der Qualifizierung und übernimmt nach vorheriger Abstimmung zum Beispiel Weiterbildungs- und Fahrtkosten sowie notwendige Sachmittel.
Bewerbungen können bis spätestens 3. Mai 2026, 18 Uhr, postalisch eingereicht werden an:
Gemeindevorstand Gemeinde Nauheim
z. Hd. Frau Kohlmeier-Jung
Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

oder per E-Mail an: Gremien@Nauheim.de (z. Hd. Frau Kohlmeier-Jung)

Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen gerne
Frau Elke Kohlmeier-Jung
Telefon (06152) 639-212

Frau Petra Nickel
Telefon (06152) 639-244

zur Verfügung.