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Information über das Entfernen der Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung

In der Schillerstraße und der Königstädter Straße (ab Kreuzung Bleichstraße) gilt wieder Tempo 50
Wappen der Gemeinde Nauheim

Aufgrund eines Hinweises einer übergeordneten Behörde wurde die Beschilderung in der Schillerstraße und der Königstädter Straße, zwischen Bleichstraße und Sandbergstraße, in Nauheim überprüft.

Eine interne Prüfung des Ordnungsamtes hat ergeben, dass nach § 39 der derzeit geltenden Straßenverkehrsordnung keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h begründen. Daher wurde die entsprechende Beschilderung am 21.07.2026 durch den Bauhof der Gemeinde entfernt.

Nach aktueller Rechtsgrundlage kommen innerörtliche Tempo-30-Strecken insbesondere im unmittelbaren Bereich von bestimmten sensiblen Einrichtungen in Betracht. Unter den Begriff der sensiblen Einrichtungen fallen zum Beispiel Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser. Zudem bedingt dieser unmittelbare Bereich einen direkten Zugang zur Straße. Dies ist in dem vorgenannten Bereich nicht gegeben.

Im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Groß-Gerau wird die Gemeinde Nauheim anregen, diesen Bereich künftig verstärkt in die Geschwindigkeitsüberwachung  einzubeziehen, damit regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu einer Reduzierung überhöhter Geschwindigkeiten - und perspektivisch zu einer Beruhigung der Verkehrssituation - beitragen.