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Gemeinde Nauheim informiert über den Erlass der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers in der Region

Flyer zur Bekämpfung des Japankäfers
Hinweise zur Bekämpfung des Japankäfers vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Der Japankäfer (lat. Popillia japonica) ist ein ursprünglich in Asien beheimatetes Insekt, das sich in mehreren Regionen Deutschlands ausbreitet.
Er zählt in der EU zu Schädlingen, die bekämpft werden müssen. Grund dafür ist seine Gefräßigkeit, die eine große Gefahr für insbesondere Landwirtschaft, Gartenbau und Forst sowie auch ferner den Weinanbau darstellt.

Bürgermeister Marc Friedrich führt aus: „Mit der zunehmenden Internationalisierung und dem damit einhergehenden Waren- und Reiseverkehr werden immer häufiger „ortsfremde“ Tier- und Pflanzenarten eingeschleppt, die hier teils ideale Bedingungen vorfinden und sich ausbreiten. Das reicht von z. B. der uns bekannten Asiatischen Tigermücke bis hin zu Arten wie der jüngst identifizierten Großen Drüsenameise oder nun auch dem Japankäfer. Hinzu kommen Krankheitserreger wie die Afrikanische Schweinepest, die über Transportwege oder Reisemitbringsel eingeschleppt werden können. Die Folgen sind Gesundheitsrisiken, wirtschaftliche Schäden in Land- und Forstwirtschaft, finanzielle Belastungen für Kommunen sowie ein Verlust an Biodiversität.“ Er führt fort, dass „aus diesen Gründen leider immer wieder bestimmte und zum Teil einschneidende Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören konsequentes Monitoring, schnelle Meldeketten, Quarantäne- und Hygieneregeln, gezielte Bekämpfungs- und Eindämmungsprogramme sowie Aufklärung der Bevölkerung und Prävention entlang der Lieferketten.“

Das Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen) mit dem Pflanzenschutzdienst Hessen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, da der Japankäfer in unserer Nachbarkommune bestätigt worden ist und die Ausbreitung eingedämmt werden muss. Als so genannte „Befallzone“ sind weite Teile der Kerngemeinde Trebur benannt; wir als Gemeinde Nauheim zählen zur so genannten „Pufferzone“ (siehe dazu beigefügtes Ortungsblatt).

In der Allgemeinverfügung sind Maßnahmen für beide Zonen festgelegt, die die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemarkung Nauheim betreffen. Sie ist bereits in Kraft getreten und gilt unbefristet, während bestimmte Auflagen zunächst nur bis einschließlich 30. September 2025 gelten. Ziel ist der Versuch zur Eindämmung der Verbreitung des Japankäfers. Maßgeblich für die Bekämpfung ist – wie bereits bei unserem Aufruf zur Bekämpfung der großen Drüsenameise Tapinoma Magnum – die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, betont Bürgermeister Marc Friedrich. Er appelliert an alle Nauheimerinnen und Nauheimer, die Auflagen der „Pufferzone“ einzuhalten.


Für Nauheim gilt ab Freitag, 29. August bis auf weiteres:

-Bis zunächst 30. September 2025 wird kein Grünschnitt am Bauhof Nauheim angenommen. Eine evtl. Verlängerung dieser Maßnahme unterliegt den Vorgaben der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Gießen
-Es ist untersagt, Grünschnitt über die eigenen Mülltonnen (z. B. Bio- oder Restmülltonne) des eigenen Haushalts zu entsorgen

-Grünschnitt und Gras aus den hiesigen Haushalten soll bis zunächst einschließlich 30. September 2025 auf dem eigenen Grundstück gelagert werden

Das Ordnungsamt der Gemeinde Nauheim, der Bauhof der Gemeinde Nauheim, der freiwillige Polizeidienst sowie auch die überörtlich zuständige Polizei werden im Gemeindegebiet und ebenso den naturnahen Bereichen Kontrollen durchführen, um rechtswidriges Entsorgen von Grünschnitt und Gras aufzunehmen und wenn nötig im Einklang mit der Allgemeinverfügung zu ahnden.

Neben privaten Haushalten sind vor allem Landwirtinnen und Landwirte sowie Pflanzenbetriebe von den Maßnahmen betroffen. Sie sind angehalten, bis zunächst einschließlich 30. September 2025 „ihre Produktionsparzellen und/oder Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 m zu überwachen. Wird P. japonica oder werden Symptome in einem Betrieb gefunden, die auf diesen Schädling hinweisen, muss dieser das Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, benachrichtigen.“ [Auszug: Allgemeinverfügung RP Gießen]

Zur Begründung der Maßnahmen in der für Nauheim relevanten „Pufferzone“ heißt es in der Allgemeinverfügung des RP Gießen: „Die angeordneten Maßnahmen haben in der Pufferzone zunächst die Verhinderung von Ansiedlung und Verbreitung des Japankäfers zum Ziel.“
Die Gemeinde Nauheim stellt auf der Internetseite www.nauheim.de eine Verlinkung mit Informationen zum Japankäfer des Bundeministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Verfügung. Dort finden sich die für Hessen zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Grafiken zum Erkennen des Japankäfers.

BMLEH - Pflanzengesundheit - Japankäfer stoppen - Informationen über den Schädling

Bei Rückfragen: umwelt@nauheim.de