Japankäfer: Gemeinde Nauheim ergreift vorsorgliche Schutzmaßnahme am Recyclinghof
Nach dem Fund des Japankäfers in Trebur im vergangenen Jahr hat das Regierungspräsidium Gießen eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Gemeinde Nauheim gehört aufgrund der räumlichen Nähe zur sogenannten „Pufferzone“, in der verschiedene Maßnahmen greifen, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings möglichst einzudämmen.
Aktuell werden in der „Befallszone“ in Trebur verstärkt Japankäfer mithilfe spezieller Lockstofffallen gefangen. Die Funde werden durch das Regierungspräsidium ausgewertet, um das Ausmaß des Befalls genauer zu erfassen. Während im vergangenen Jahr lediglich wenige Exemplare nachgewiesen wurden, wurden zu Beginn der diesjährigen Saison bereits deutlich über 200 Japankäfer gefangen. Gemäß Auskunft des Pflanzenschutzdienstes des RP Gießen kommen täglich rund 100 Funde dazu, durchweg in einem begrenzten Radius. Die Entwicklung der Population gibt daher Anlass zu großer Wachsamkeit.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindeverwaltung Nauheim entschieden, vorsorglich zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Erklärtes Ziel ist, die Gemeinde Nauheim weiterhin in der „Pufferzone“ zu halten und zu verhindern, dass sich der Schädling hier etabliert und eine Einstufung Nauheims als „Befallszone“ erforderlich wird.
Deshalb dürfen Grünschnittanlieferungen am Recyclinghof Nauheim von Donnerstag, 2. Juli an ausschließlich durch in Nauheim ansässige Personen erfolgen. Die Anlieferungen werden entsprechend kontrolliert. Besucher unseres Recyclinghofes werden gebeten, bei der Abgabe ihren Personalausweis oder gleichwertige Dokumente vorzulegen. Die Daten werden dabei lediglich eingesehen und nicht gespeichert. Die Maßnahme gilt bis auf Weiteres. Der Pflanzenschutzdienst des RP Gießen stuft die Regelung gleichfalls als sinnvoll ein.
Bürgermeister Marc Friedrich erläutert die Entscheidung:
„Wir möchten frühzeitig handeln, bevor es zu spät ist. Der Japankäfer stellt eine erhebliche Gefahr für Landwirtschaft, Gartenbau, Grünflächen und zahlreiche Pflanzenarten dar. Die Entwicklung in Trebur zeigt, wie schnell sich eine Population vermehren kann. Unser Ziel ist es daher, alles zu unternehmen, damit Nauheim ‚Pufferzone‘ bleibt und nicht selbst zur ‚Befallszone‘ wird.“
Sollte sich der Schädling weiter ausbreiten und Nauheim künftig Teil der „Befallszone“ werden, kämen auf Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Bauherren sowie Landwirte erhebliche Einschränkungen zu.
Die Gemeinde Nauheim bittet um Verständnis und Unterstützung für diesen vorsorglichen Schritt. Die jetzt getroffene Regelung soll dazu beitragen, eine weitere unbeabsichtigte Verbreitung des Japankäfers zu verhindern und umfangreichere Einschränkungen für die Bevölkerung möglichst zu vermeiden.
„Je konsequenter wir jetzt vorsorgen, desto größer ist die Chance, spätere und wesentlich weitreichendere Einschränkungen für die Menschen in Nauheim zu verhindern.“