Japankäfer in der Region: Lösung zur Grünschnittentsorgung in der „Pufferzone“ gefunden
Nach dem Fund des Japankäfers in Trebur hatte das Regierungspräsidium Gießen am 25.08.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine weitere Verbreitung des Schädlings möglichst einzudämmen. Der Japankäfer stellt als gefräßiges Insekt eine erhebliche Gefahr für Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinanbau dar. Bei der Bekämpfung ist das Zusammenwirken in der Region und auch die Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern wesentlich.
Trebur ist in der Allgemeinverfügung als „Kernzone“ benannt und Nauheim durch die räumliche Nähe als „Pufferzone“.
In der Zusammenarbeit von betroffenen Kommunen und Regierungspräsidium Gießen wurde schnellstmöglich nach einer praktikablen Handhabe gesucht, um Grünschnitt aus den betroffenen Zonen so zu lagern, dass die Verbreitung des Japankäfers eingedämmt werden kann.
Das Regierungspräsidium Gießen hat erfreulicherweise unsere Anregung umgesetzt:
Nach deren Begehung des Wertstoffhofes Sonnenwerk in Bischofsheim wurde bestätigt, dass dort die gesammelte Lagerung von allgemeinen Grünschnitt aus der „Pufferzone“ möglich ist. Der Wertstoffhof befindet sich in der „Pufferzone". Für die Gemeinde Nauheim erfolgt eine Abholung des allgemeinen Grünschnitts vom Bauhof Nauheim nach Bischofsheim.
Es gilt ab sofort für die Gemeinde Nauheim:
• Der Bauhof Nauheim ist wieder zentrale Annahmestelle für Grünschnitt (im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten)
Es gilt weiterhin für die Gemeinde Nauheim:
• In der Biotonne dürfen nur Grünschnitt und Pflanzenabfälle entsorgt werden, die gehäckselt worden sind und kleiner als 5 cm sind
• Grasschnitt als Ergebnis eines Mähens mit einem motorbetriebenen Rasenmäher (keine Sense und kein Spindelmäher) darf in der Biotonne ebenso entsorgt werden, wenn dieser kleiner als 5 cm ist
• Die Biotonnen werden wie gewohnt im regelmäßigen Rhythmus geleert
Mit dieser Regelung wird eine verlässliche, kurzfristige und praxisgerechte Lösung für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.
Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich 30. September, da dann die aktive Flugzeit des Japankäfers endet. Die Gemeinde Nauheim informiert zeitnah über neue Entwicklungen bei der Bekämpfung des Japankäfers.