Ehrenamt mit Verantwortung: Zwei stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher (w/m/d) gesucht
Sie möchten sich für Ihre Gemeinde engagieren und dabei Menschen konkret unterstützen?
Dann bietet das Ortsgericht Nauheim eine besondere Möglichkeit: Die Gemeinde Nauheim sucht zwei stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher (m/w/d) für das Ortsgericht Nauheim.
Das Ortsgericht ist eine Besonderheit des hessischen Justizwesens. Es spricht kein Recht, sondern unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Gerichte in zahlreichen praktischen Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Was macht ein Ortsgericht?
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und übernehmen Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie des Schätzwesens. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften wichtiger Dokumente
- Schätzung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie anderer Vermögenswerte
- Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Auskünfte über Besitz- und persönliche Verhältnisse auf Anforderung von Gerichten
- Erstellung von Nachlassinventaren und Vermögensverzeichnissen
- Sterbefallanzeigen und Nachlasssicherungen in Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht
Ortsgerichte unterstützen damit unsere Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei Erbfällen, Grundstücksangelegenheiten und Beglaubigungen.
Wen suchen wir?
Gesucht werden zwei engagierte Nauheimerinnen oder Nauheimer, die sich ehrenamtlich für die Allgemeinheit einsetzen möchten. Sie sollten:
- lebens- und berufserfahren sein,
- zuverlässig und integer handeln,
- ein gutes Ansehen in der Gemeinde genießen,
- möglichst ortskundig sein und – sofern möglich –
- Grundkenntnisse der Grundstücksschätzung mitbringen.
Die Mitglieder des Ortsgerichts sind Ehrenbeamte und werden in der Regel für zehn Jahre berufen. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Gemeinde nach Wahl durch die Gemeindevertretung durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts.
Wer kann nicht berufen werden?
Von der Berufung ausgeschlossen sind insbesondere Personen,
- die ihren Wohnsitz nicht im Bezirk des Ortsgerichts haben,
- die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen,
- die als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar tätig sind,
- Richterinnen und Richter sowie bestimmte Beamtinnen und Beamte im Justizdienst,
- sowie Personen, bei denen gesetzliche Ausschlussgründe aufgrund naher verwandtschaftlicher Beziehungen innerhalb desselben Ortsgerichts bestehen.
Warum lohnt sich das Engagement?
Als stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin bzw. als stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe für die Menschen in Nauheim. Sie unterstützen Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Lebenssituationen, leisten einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwesen und erhalten interessante Einblicke in die Arbeit von Justiz und kommunaler Selbstverwaltung.
Interesse?
Wenn Sie sich diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit vorstellen können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gerne per E-Mail oder schriftlich,
bis spätestens zum 23.08.2026.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:
Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
z. Hd. Frau Suciu
Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim
E-Mail:hauptverwaltung@nauheim.de