Inhalt

Vogelgrippe im Kreis Groß-Gerau - Verhaltenshinweise

Die Vogelgrippe hat den Kreis-Groß-Gerau erreicht und das zuständige Veterinäramt Groß-Gerau hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen:
https://www.kreisgg.de/kreisverwaltung/presse/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-detail/tierseuchenbehoerdliche-allgemeinverfuegung-zum-schutz-vor-der-hochpathogenen-aviaeren-influenza-hpai

Daraus geht hervor, dass Geflügel im Gebiet des Kreises Groß-Gerau in Ställen zu halten ist oder in der Form, dass ein Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen wird. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für sechs Monate.
Neben der Aufstallpflicht gibt es ein Verbot von Geflügelschauen und es gelten besondere Auflagen für Geflügelhalter.

Wichtiges Verhalten

-Bei einem toten Vogelfund das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau kontaktieren
https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/aktuelles
-Tote Tiere nicht anfassen
-Besitzerinnen und Besitzer von Hunden sollten darauf achten, dass ihr Tier keinen Kontakt zu toten Vögeln hat
-Wer in der Natur oder auf dem eigenen Grundstück ein Tier mit einem nicht artgerechten Verhalten entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt Groß-Gerau melden.
Das hoch ansteckende Vogelgrippe-Virus könnte übertragen worden sein und eine zentralnervöse Störung ausgelöst haben.

Übertragungswege:
Die Tierseuche ist hoch ansteckend. Übertragen wird das Virus mittels direkten Kontaktes mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und anderes durch Ausscheidungen von infizierten Tieren verunreinigtes Material wie Einstreu. Der aktuell über Hessen stattfindende Vogelzug kann das Vogelgrippe-Virus weiterverbreiten. Es gilt daher, jedweden Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutztierbeständen zu unterbinden.

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts zu «Aviäre Influenza«, umgangssprachlich Vogelgrippe