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Winterdienst - Informationen

Winterdienst-Symbol

Angesichts der jahreszeitlich bedingten Temperaturen um den Gefrierpunkt oder darunter informiert die Gemeinde Nauheim über ihre geltende „Satzung über die Straßenreinigung“, die auch die Grundlagen des Winterdienstes einschließt.

Der Winterdienst einer Kommune gewährleistet grundsätzlich die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Jede Kommune trägt eine Verkehrssicherungspflicht, das heißt, Schnee ist zu räumen und Glatteis zu beseitigen. Hauptverkehrsstraßen, Steigungen, zentrale Plätze und Schulwege werden dabei priorisiert.
Innerorts besteht eine Streupflicht auf Fahrbahnen einschließlich der Radwege nur an Stellen, die gefährlich als auch verkehrswichtig sind.
Gehwege und Bereiche von Fußgängerquerungen sind bei Glätte generell abzustreuen.

Wichtig:
Die Pflicht zum Räumen und Streuen ist zeitlich begrenzt in der örtlichen „Satzung über die Straßenreinigung“ festgelegt. Sie gilt in Nauheim für die Spanne zwischen 7:00 bis 20:00 Uhr. Es besteht daher keine 24/7-Pflicht seitens der Gemeinde Nauheim zur Streuung und Schneeräumung. Dies ist besonders bei unerwartetem Einsetzen von Blitzeis oder Schneefall zu beachten.

Gleichfalls weist die Gemeinde Nauheim darauf hin, dass bei der Räum- und Streupflicht den Grundstückseigentümern eine Verantwortung obliegt. Die Satzung schreibt vor:

„Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung
des Gehweges verpflichtet.“ Auch hier gilt gemäß Satzung die Verpflichtung zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.

Wesentlich auch: Der Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück (und nicht z. B. auf der Straße) abgelagert werden und Abflussrinnen sind bei Tauwetter von Schnee freizuhalten.

Zudem erinnert die Gemeinde Nauheim alle Verkehrsteilnehmer daran, ihr Verhalten den Witterungsbedingungen anzupassen. Dies sollten auch Fußgängerinnen und Fußgänger durch eine umsichtige Prüfung der Gehwege beachten.

Im Miteinander von Grundstückseigentümern und dem zuständigen Bauhof der Gemeinde Nauheim ist mit der Satzung ein verlässlicher Rahmen gesetzt für die beidseitigen Verantwortlichkeiten zur Räumung von Schnee und der Verpflichtung zum Streuen.



Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Team des Bauhofs wenden: E-Mail bauhof@nauheim.de