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Einschulungsuntersuchung durchführen

Volltext

Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

o    Sie erhalten eine schriftliche Einladung mit Termin vom Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. 
o    Sie erscheinen mit Ihrem Kind zum genannten Termin und bringen die erforderlichen Unterlagen mit. 
o    Die Schulärztin oder der Schularzt untersucht Ihr Kind und bespricht die Ergebnisse mit Ihnen. 
o    Das Gesundheitsamt übermittelt der zuständigen Schule das Ergebnis der Untersuchung.
 

Voraussetzungen

Ihr Kind ist zur Einschulung an einer Grundschule in Hessen angemeldet.

Erforderliche Unterlagen

  • Gelbes Vorsorgeheft (U-Heft)
  • Impfausweis
  • Bei vorhandenen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen: ärztliche oder therapeutische Berichte
  • Bei Bedarf: Hilfsmittel Ihres Kindes, zum Beispiel Brille oder Hörgerät

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Die schulärztliche Einschulungsuntersuchung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Es ist daher kein Rechtsbehelf möglich.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst