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Behindertenbeauftragte der Gemeinde Nauheim

In ihrer Sitzung vom 30.03.2023 hat die Gemeindevertretung Nauheim ein Tandem von zwei Behindertenbeauftragten gewählt. Der Wahl vorausgegangen war ein Antrag der Seniorenkommission Nauheim. In diesem Antrag heißt es:

"Durch die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Prozessen garantiert werden. Mit der Wahl eines Behindertenbeauftragten bekundet die Kommune Nauheim diesem Recht im Alltag Schritt um Schritt gerechter zu werden."

Die Wahl fiel letztendlich auf Frau Hildegard Neiß und Herrn Karl-Heinz Traum. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Frau Neiß und Herr Traum haben ihr Amt zum 01.05.2023 angetreten.

Zu den Aufgaben der Behindertenbeauftragten zählen insbesondere:

  • Beratung von politischen Gremien, und der Verwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen, durch Anregung, Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen.
  • Unterstützung bei der Barriere freien Gestaltung gemeindlicher Gebäude und öffentlicher Verkehrsräume, Anlagen und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen und Freizeitstätten.
  • Interessenvertretung aller Nauheimer Bürger und Bürgerinnen mit Behinderung.
  • Koordination der behindertenspezifischen Belange in Nauheim.
  • Verbesserung der Situation behinderter Kinder und Jugendlicher (Kindertagesstätte, Schule, Ausbildung, etc.).
  • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Verkehrsangelegenheiten und Verkehrsplanung.
  • Vermittlung spezialisierter Ansprechpartner bei Bedarf

Frau Neiß und Herr Traum sind per E-Mail erreichbar.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen an behindertenbeauftragten@nauheim.de.