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Neuwahlen 2026

Alle zwei Jahre finden die Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) statt – deine Chance, aktiv mitzumachen und mitzureden.

Im diesem Jahr ist es wieder so weit: Du kannst kandidieren und dir einen Sitz im KiJuPa sichern!

Auf unserer Internetseite sowie in den sozialen Medien erhältst du demnächst einen Einblick in die Themen und Projekte der vergangenen Jahre und erfährst, warum es sich lohnt, für das KiJuPa zu kandidieren.

Instagram: @kijupa_nauheim
YouTube: www.youtube.com/@kijupa_nauheim

Wir freuen uns auf Dich! 😊 


Wichtiges zur Wahl ❗

Damit Du den vollen Durchblick hast: Wir stellen jetzt die wichtigsten Grundlagen vor und klären im Folgenden alle entscheidenden W-Fragen rund um die anstehende KiJuPa-Wahl.

GRUNDLAGEN für die Wahl des Kinder- und Jugendparlaments

Grundlage für die Wahl des Kinder- und Jugendparlaments ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Nauheim. Zum ersten Mal wurde es in Nauheim am 26. April 1999 gewählt.

Die wichtigste rechtliche Grundlage für das KiJuPa ist die KiJuPa-Satzung. Die letzte Änderung der KiJuPa-Satzung wurde am 14. Dezember 2023 beschlossen. Eine "Übersetzung" der Satzung in einfacher Sprache, verständlich auch für Kinder, kann hier gelesen werden.

Die Satzung regelt Grundsätzliches wie zum Beispiel die Aufgaben, die Wahl und die Rechte. 

Weitere rechtliche Grundlagen

Das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in verschiedenen Gesetzen festgehalten:

  • In der UN-Kinderrechtskonvention, zu der sich alle Länder der Welt bekennen können, gibt es einen Abschnitt zum Recht auf Partizipation und Teilhabe. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet.
  • Zusätzlich zur UN-Kinderrechtskonvention gibt es in Deutschland das Grundgesetz, dass für alle Menschen in Deutschland gilt. Im Grundgesetz, sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ebenfalls festgehalten.
  • Die Hessische Gemeindeordnung ist ein weiteres Gesetz, in dem empfohlen wird, junge Menschen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Eine Pflicht für die Kommunen besteht jedoch nicht. 

WARUM eigentlich kandidieren?

Mitmachen im Kinder- und Jugendparlament Nauheim heißt: mitreden statt nur zuhören.

Du kannst deine Ideen einbringen, Projekte anstoßen und zeigen, was Jugendliche in Nauheim draufhaben.

Was hat das KiJuPa bisher eigentlich erreicht? Hier geht’s direkt zu den Projekten und Erfolgen der 13. KiJuPa.

Auch im Archiv kannst Du sehen, dass Mitbestimmung in Nauheim schon lange Tradition hat und wie viele Projekte wir über die Jahre erfolgreich gerockt haben.

WER darf kandidieren?

Wenn ...

Du zwischen 8 und 18 Jahre alt bist
und

Du in Nauheim wohnst

hast du schon zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt und kannst dich für einen Sitz im KiJuPa Nauheim kandidieren.

Wichtig!!!

Durch eine Änderung der KiJuPa-Satzung Ende 2023 - angestoßen von KiJuPa-Mitgliedern - wird nun möglich, die Besetzung des Gremiums paritätisch zu gestalten. Das heißt konkret:

  • 8 Plätze sind den Kindern (im Alter von 8 bis 13 Jahren) vorgesehen 
  • 7 Plätze sind den Jugendlichen (im Alter von 14 bis 18 Jahren) vorgesehen.

Weitere Kandidierende der jeweiligen Altersgruppe werden in der Reihenfolge des erreichten Stimmenanteils als Nachrückende paritätisch geführt, für den Fall, dass ein Mitglied vorzeitig aus dem Kinder- und Jugendparlament ausscheidet.

Wenn in einer oder mehreren Altersgruppen weniger Mitglieder zur Verfügung stehen als Sitze vorhanden sind, werden die freien Sitze durch die Nachrückenden, die unabhängig von der Altersgruppe in der Reihenfolge die meisten Stimmen erhalten haben, aufgefüllt, bis die Höchstzahl von 15 Mitgliedern erreicht ist.

So könnten die Interessen von allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde besser vertreten werden!

WIE kann ich kandidieren? 

Hier findest Du alles zusammengefasst, was Du für die Bewerbungsphase für die Wahlen für das 14. KiJuPa wissen musst.

Schritte für Deine Kandidatur

Schritt 1. Du brauchst ein paar Auskünfte über Dich machen, damit wir Dich ein bisschen kennenlernen.

Alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen werden Post vom Rathaus, darunter den Kandidatensteckbrief/Bewerbungsbogen erhalten.

Falls Du noch nichts per Post erhalten hast, kannst den Kandidatensteckbrief ab dem 15. März 2026 auch hier herunterladen oder ihn direkt online ausfüllen. 

Schritt 2. Wir brauchen von einem Erziehungsberechtigten mehrere unterschriebene Unterlagen, die sogenannten Einwilligungen und Einverständniserklärungen (siehe hier - Link demnächst verfügbar):

Schritt 3. Lass uns alles zukommen lassen. Du kannst:

1. den ausgedrückten und unterschriebenen Unterlagen (Einwilligung/Einverständniserklärung) und den Kandidatensteckbrief (Bewerbungsbogen) in den Briefkasten im Rathaus (Weingartenstraße 46-50) einwerfen. 📮
oder
2. die Bewerbung/ den Kandidatensteckbrief online ausfüllen (Link demnächst hier) und alle andere Unterlagen hochladen und mitschicken. 💻

📅 Deine Kandidatur muss uns bis zum 19. April 2026 erreichen.

Direkter Link zur Online Bewerbung für das 14. KiJuPa (ab dem 15.03.2026): 🔗

WAS PASSIERT nach der Kandidatur

Nachdem Du Deine Kandidatur und alle Bewerbungsunterlagen abgegeben hast, prüfen wir Deine Unterlagen und kontaktieren Dich bei Bedarf per Email oder telefonisch. 

Ein persönliches Kennenlernen mit allen Kandidierenden ist vor der Wahl vorgesehen. 

🗳️ Die Wahl des 14. Kinder- und Jugendparlaments findet in diesem Jahr zwischen dem 08. und 16. Juni statt. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

📢 Sage am besten all Deinen Freunden, dass sie Dich wählen sollen. Jeder, der in Nauheim wohnt und zwischen 8 und 18 Jahren alt ist, kann seine Stimme für Dich abgeben.

Du kannst uns natürlich auch direkt ansprechen. Hier findest Du unsere Kontaktdaten.

Wichtige UNTERLAGEN für die Kandidatur

Bitte lade die folgenden Unterlagen herunter und lese sie aufmerksam durch.

1. Datenschutzhinweise und Datenschutzblatt - Informationen für Betroffene bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO

2. Einwilligung zur Kandidatur

3Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Film- und Tonaufnahmen

Die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters ist für die Einreichung der Unterlagen notwendig.

📅 Sende uns die unterschriebenen Unterlagen (per Post oder Einwurf in den Briefkasten - Weingartenstraße 46-50) zu - erst dann ist deine Kandidatur vollständig.

Einen Ausdruck dieser Unterlagen kann auch im Rathaus (Eingang Bürgerbüro) - zu den Öffnungszeiten - abgeholt bzw. per Email an bsalzgeber@nauheim.de angefordert werden.

Online Bewerbung (Formular)

Durch anklicken hier öffnet sich das Formular für Deine Online Bewerbung für das 14. KiJuPa (Link demnächts verfügbar). 

Bewerbung eingereicht ... WIE GEHT ES WEITER?

Alle Kandidaten werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu einem Kennenlerntreffen eingeladen. An diesem Treffen werden u.a. ein Gruppenfoto und Einzelfotos für die Wahlwerbung erstellt.

Wir werden auch weitere Informationen zum Wahlablauf bekannt geben.

WER darf wählen?

Du kannst bei der Wahl deine 15 Stimmen abgeben, wenn du: 

  • am ersten Wahltag (Stichtag) zwischen 8 und 18 Jahre alt bist und
  • in Nauheim wohnst.

Deine Nationalität oder Aufenthaltsstatus spielt dabei keine Rolle.

WIE funktioniert die Wahl?

Alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen (im Alter zwischen 8 und 18 Jahren alt) dürfen in dem angekündigten Zeitraum ihre Stimme abgeben.

Die Wahl erfolgt in den dafür speziell eingerichteten Wahllokalen zu vorab angekündigten Öffnungszeiten.

Die Schwarzbachschule und mehrere weiterführende Schulen im Kreis Groß-Gerau haben uns bisher bei der Wahldurchführung in erster Linie mit Räumlichkeiten für das mobile Wahllokal unterstützt. Uns zur Seite stehen aber auch Lehrkräfte, FSJler oder Schülervertreter - mit tollen Ideen und Anregungen. 

Wo und wann Du wählen kannst und ob Deine Schule auch dabei ist, sieht du in dieser Übersicht (wird hier veröffentlicht). 

Wenn Deine Schule nicht dabei ist, kannst Du trotzdem Deine Stimme abgeben, denn auch im Kinder- und Jugendkulturbahnhof X-Presso wird ein Wahllokal eingerichtet.

Im Wahllokal wird zuerst geprüft, ob Du wahlberechtigt bist - wenn Du eine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, kannst Du sie gerne mitbringen. Ansonsten werden wir im Wahlverzeichnis prüfen, ob du wahlberechtigt bist oder nicht. 

Die Wahl erfolgt anhand eines Stimmzettels, den Du im Wahllokal bekommst und ausfüllen darfst.

WANN und WO wählen?

Zwischen dem 08. und dem 16. Juni 2026 können die wahlberechtigten Kinder und Jugendliche ihre Stimme abgeben.

Mehrere Wahllokale werden in Kooperation mit den Schulen im Kreis Groß-Gerau eingerichtet. Die Stimmabgabe in den Schulen ist nur den jeweiligen SuS gestattet.

Ein weiteres Wahllokal wird im Kinder- und Jugendkulturbahnhof X-Presso eingerichtet - hier können alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen wählen.

Eine Übersicht aller Wahllokale und deren Öffnungszeiten wird zeitnah hier einsehbar sein.

WAS passiert nach der Wahl?

Am Ende der Wahlperiode werden alle abgegebenen Stimmzettel aus den Wahlurnen geholt und von einer Wahlkommission oder Wahlausschuss ausgezählt. Hier werden die Ergebnisse amtlich bekanntgegeben.

Die gewählten KiJuPa-Mitglieder werden persönlich benachrichtigt.

Die konstituierende Sitzung des 14. KiJuPa und die Wahl des neuen Vorstands finden nach den Sommerferien statt.

VIEL ERFOLG! 🍀