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Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer sind vielerorts in Hessen seit Jahrzehnten als fester Bestandteil in der örtlichen Gemeinschaft verankert. Hierbei handelt es sich um Martinsfeuer, Osterfeuer, Johannisfeuer, aber auch Feuer anlässlich örtlicher Brauchtumsfeste (z.B. Kartoffelfeuer oder Christbaumverbrennungen).

Diese jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen werden unter anderem durch das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, von örtlichen Vereinen und nicht zuletzt von der Freiwilligen Feuerwehr getragen.

Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Ortschaft verankert sind und unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass Brauchtumsfeuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden, die für Jedermann zugänglich ist.

Anzeigepflicht

Die Durchführung eines Brauchtumsfeuers ist der örtlichen Verwaltungsbehörde (Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46 – 50, 64569 Nauheim) mit dieser Anzeige mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen.

In der Anzeige sind für die Durchführung des Brauchtumsfeuers wichtige Informationen enthalten. Weitere Informationen finden Sie in diesen Auflagen.