Straßenverkehr
Aktuelle Verkehrsmeldungen
Hinweise zu Straßensperrungen, Umleitungen oder geänderten Verkehrswegen in Nauheim finden Sie unter “Aktuelles“.
Öffentliche Verkehrsfläche
Zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg, Parkplätze, vorgelagerte Grünflächen oder ein Wendehammer.
Baumaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Sollten Sie Baumaßnahmen durchführen, welche diese Flächen betreffen, brauchen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Bitte nutzen Sie den Antrag_Baustelle (PDF) für eine verkehrsrechtliche Anordnung. Diese ist gebührenpflichtig.
Aufgrabungen müssen zuvor zusätzlich durch das Tiefbauamt genehmigt werden. Eine Genehmigung können Sie mit dem Antrag_Aufgrabung (PDF) beantragen. Für die Genehmigung fallen keine Gebühren an.
Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Sie möchten auf öffentlicher Verkehrsfläche (s.o.) eine Veranstaltung durchführen?
Dies bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular_§29StVO (PDF) und die Veranstaltererklärung (PDF). Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie: Ohne eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Veranstaltererklärung kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Sie möchten die öffentliche Verkehrsfläche (s.o.) zeitlich befristet für private Vorhaben (z.B. Aufstellen von Containern, Baugerüst, Bau- oder Autokran, verlegen von Leitungen / Bauwasserzähler, Lagerung von Baumaterial oder –maschinen) nutzen?
Dies bedarf der Genehmigung der Straßenbaubehörde. Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie: Ohne den vollständig ausgefüllten Antrag kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden!
Dienstleistungen
- Plakatierungen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen