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Standesamt

Sie wollen den nächsten Schritt wagen und mit Ihrer*m Partner*in die Ehe eingehen? Dann führt der erste Weg zu dem Standesamt der Gemeinde, in der eine*r von Ihnen beiden seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hier folgt zunächst eine Erstberatung, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind. Bitte erfragen Sie persönlich oder telefonisch bei dem zuständigen Standesamt, welche Dokumente von Ihnen vorgelegt werden müssen.

Die Eheschließung an sich kann in jedem deutschen Standesamt nach Wahl der Eheschließenden stattfinden. Das „Wunsch-Standesamt“ für die Trauung können Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts mitteilen. Dort sollten Sie sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.

Das Trauzimmer der Gemeinde Nauheim befindet sich im ersten Stock des Historischen Rathauses von Nauheim (Heinrich-Kaul-Platz 8, 64569 Nauheim). Nähre Informationen zum Ablauf der Trauung erhalten Sie bei den Kolleginnen im Standesamt.

Trauungen finden in Nauheim grundsätzlich donnerstagnachmittags sowie freitagvormittags statt. In den Monaten Mai bis September wird einmal im Monat ein Samstagstermin festgelegt. Diese Termine werden im Internet rechtzeitig veröffentlicht.

Samstagstrauungen 2024

4. Mai 2024

15. Juni 2024    

20. Juli 2024

17. August 2024

21. September 2024

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeindeverwaltung (E-Mail: standesamt@nauheim.de, Telefon: 06152-639 220 oder 06152-639 221).

In unserem Foto-Album erhalten Sie einen ersten Eindruck unseres Trauzimmers.

Hinweis

Versteht einer der Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, so ist ein vereidigter Dolmetscher sowohl für die Termine wie für die Trauung erforderlich.

Alle ausländischen Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt werden (kyrillische Schrift nach ISO-Norm).