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Tierhaltung

In Hessen sind die Voraussetzungen zur Haltung von Hunden in der Hundeverordnung von Hessen (HundeVO) festgehalten. Für alle Hunde gilt:

  • Sie sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.
  • Außerhalb des eingefriedeten Besitztums des Halters dürfen sie nicht unbeaufsichtigt herum laufen.
  • Jeder Hund muss außerhalb des eingefriedeten Besitztums des Halters ein Halsband mit Name, Adresse und Telefonnummer des Halters tragen.
  • Auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde an der Leine geführt werden.

Die Hessische Hundeverordnung stuft außerdem bestimmte Hunde als gefährlich ein. Für sie gelten besondere Vorgaben. Zum Beispiel benötigt man für die Haltung eines gefährlichen Hundes eine Erlaubnis. Diese können Sie an Nauheim mit diesem Formular beantragen. Eine Liste mit sachverständigen Personen bzw. Stellen, die Wesens- und/oder Sachkundeprüfungen nach der hessischen HundeVO vornehmen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur hessischen Hundeverordnung finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidums Darmstadt.

Herrenlose Tiere
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Die Gemeinde Nauheim unterstützt die Arbeit des Tierschutzvereins Rüsselsheim und Umgebung e. V. und somit auch das Tierheim Rüsselsheim.

Die Unterstützung erfolgt durch einen jährlichen Zuschuss für die Arbeit des Vereins sowie einen Zuschuss für notwendige Investitionen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und ist in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Nauheim, weiteren Kommunen aus der Umgebung und dem Tierschutzverein aus dem Jahr 2012 geregelt.

Sollte Ihnen ein herrenloses Tier zulaufen, so können Sie das Tier direkt beim Tierheim abgeben, auch ohne hierzu zuerst mit der Gemeinde Nauheim Kontakt aufzunehmen. So kann dem Tier schneller die nötige Fürsorge und Versorgung zukommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Tierheims.

Tierheim Rüsselsheim

Stockstraße 60
65428 Rüsselsheim