Wahlen
Die unmittelbare Wahl von Bürgermeister*innen und Landrät*innen sowie die Einführung von kumulieren und panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürger*innen, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von der Landeswahlleitung vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleitungen sowie der Wahlleitungen in den Städten und Gemeinden durchgeführt.
Die allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister*innen und Landrät*innen, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen - wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung - in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde und des Wahlamtes der Gemeinde bzw. des Landkreises.
Für weitere Informationen:
- Übersicht Wahlbezirke in Nauheim
- Briefwahlbezirke in Nauheim
- Landeswahlleitung
- Gemeindewahlleitung
- Ausländerbeiratswahlen
- Wahlhelfer