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Neubesetzung der Stellvertretung des Schiedsamtes der Gemeinde Nauheim

Die Gemeinde Nauheim beabsichtigt für den Schiedsamtsbezirk Nauheim (dieser umfasst die Gemarkung der Gemeinde Nauheim) die Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsfrau bzw. eines stellvertretenden Schiedsmannes.


Für dieses Amt können interessierte Personen kandidieren, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar
    bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Richtergesetzes) oder das Amt der
    Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als
    Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
  2.  nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
  3. durch sonstige, nicht gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögenbeschränkt ist, soweit nicht bereits eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde, wasausschließen würde, das Amt zu bekleiden.

Die Organe der Gemeinde (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung) und der Vorstand des Amtsgerichts Groß Gerau können personenbezogene Daten der zu wählenden Schiedspersonen erheben, soweit dies zur Ermittlung der vorstehenden Eigenschaften erforderlich ist.


Auf die Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23. März 1994 (GVBI. S. 148), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBI. S. 362) wird verwiesen. Diese können im Gremienbüro im Rathaus (Zimmer E4) oder im Internet unter rv.hessenrecht.hessen.de eingesehen werden.


Interessierte Personen werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens 31.12.2023 bei der Gemeinde Nauheim zu bewerben.

Die Bewerbung ist zu richten an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
Weingartenstraße 46 bis 50
64569 Nauheim