Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Nauheims,
wir möchten Sie gern darauf hinweisen, dass in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, oder wo kein Gehweg vorhanden ist, Fahrbahn) ragende Pflanzen zurückgeschnitten werden müssen.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass Rückschnitte generell in der Zeit von April bis Ende September verboten sind, empfehlen wir die Hinweise des NABU Hessen, in denen unter anderem zu lesen ist, dass während der Schonfrist leichte Form- und Pflegeschnitte ... sowie Schnitte zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, zulässig sind.
Dies setzt natürlich voraus, dass die Grenzbepflanzungen ab jetzt bis Ende März so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht auf den Gehweg (über die Grenze des Privatgrundstücks hinaus) ragen. Wir haben dies für sie in einer Skizze veranschaulicht: