Standesamt
Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim
- Telefon: 06152 639 220
- Telefon: 06152 639 221
- Fax: 06152 639 280
- E-Mail: standesamt@nauheim.de
Zuständig für 34 Dienstleistungen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
- Anzeige einer Hausgeburt
- Ausländisches Scheidungsurteil Anerkennung
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bestattung
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde beantragen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburten, Geburtsanmeldung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
- Geburtsurkunde; Ausstellung
- Heirat anmelden
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Leichenpass
- Namensänderung
- Namensrecht
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbeurkunde Ausstellung
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname Änderung
- Vorname Änderung der Reihenfolge