Inhalt

Bibliothekswesen

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

Voraussetzungen

Für die Ausleihe wird ein Büchereiausweis benötigt. Die Benutzerin oder der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (mit Meldebescheinigung) an und erhält einen Büchereiausweis.

Der Büchereiausweis ist nach Entrichtung der Jahresgebühr gültig. Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausleihe ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenfrei. Erwachsene zahlen eine Jahresgebühr von 10 Euro pro Jahr. Weitere Konditionen finden Sie in der Benutzungsordnung der Bücherei Nauheim.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Bibliotheken in Hessen erhalten Sie u.a. in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst des Hessischen BibliotheksInformationsSystem (HeBIS)
 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bücherei

Leitung: Saskia Foit

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Schulstraße 8–12
64569 Nauheim