Hundesteuer - Hund abmelden
Volltext
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Formulare
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal