Inhalt

Öffentliche Versammlung: anmelden

Volltext

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

  • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

  • Zahl der Ordner,

  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

  • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

beinhalten.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt

Claus Opper